Nutzen Sie die leistungsstarken Tools von OneTrust, um die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie effizient umzusetzen und den Compliance-Prozess zu vereinfachen.
Die NIS-2-Richtlinie spiegelt das Bestreben der EU wider, die Cyberresilienz in der gesamten Region zu stärken, Die Integration der NIS-2-Compliance in bestehende Cybersicherheitsrahmen kann Unternehmen dabei helfen, ihre Sicherheitsstrategie zu optimieren.
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Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Das Ziel der Richtlinie ist einfach, aber tiefgreifend: die Schaffung eines widerstandsfähigen digitalen Umfelds in ganz Europa durch die Verbesserung der Cybersicherheitskapazitäten wesentlicher und kritischer Einrichtungen. Mit klaren Standards für die Cybersicherheits-Governance, die Vorfallmeldung, das Risikomanagement und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit will die Richtlinie die Risiken von Cyberbedrohungen verringern.
Der Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie wurde auf zahlreiche weitere Sektoren ausgedehnt. Dazu gehören:
Die Richtlinie befasst sich außerdem mit Lieferketten und räumt ein, dass Schwachstellen in der Cybersicherheit einer Einrichtung weitreichende Auswirkungen auf andere Einrichtungen haben können. Dieser vernetzte Ansatz hält Unternehmen dazu an, sich nicht nur auf ihre eigene Verteidigung zu konzentrieren, sondern auch sicherzustellen, dass ihre Partner und Lieferanten hohe Cybersicherheitsstandards erfüllen.
Die NIS-2-Richtlinie legt einen umfassenden Rahmen für die Verbesserung der Cybersicherheit in ganz Europa fest. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören:
1. Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit
NIS-2 fordert von Unternehmen einen risikobasierten Ansatz für die Cybersicherheit. Dies beinhaltet die systematische Identifizierung, Bewertung und Minderung von Risiken. Außerdem wird von Unternehmen erwartet, dass sie klare interne Governance-Strukturen für das Management der Cybersicherheit schaffen und Vorfallsreaktionspläne implementieren, um Sicherheitsverletzungen schnell zu beheben, wenn sie auftreten.
2. Meldung von Vorfällen
NIS-2 verschärft die Anforderungen an die Meldung von Cybersicherheitsvorfällen. Unternehmen müssen nun innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle Meldung an die zuständigen Behörden erstatten. Diese schnelle Berichterstattung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Bedrohungen frühzeitig erkannt und abgewehrt werden, bevor sie weitreichenden Schaden anrichten können.
3. Sicherheit der Lieferkette
Die Richtlinie misst der Sicherung der Lieferketten große Bedeutung bei. Angesichts der zunehmenden Komplexität und Interdependenz globaler Lieferketten verlangt NIS-2 von Unternehmen, die Cybersicherheitsrisiken von Drittanbietern und Partnern zu bewerten und zu verwalten. Ziel ist es, die oft übersehenen Schwachstellen in der Lieferkette zu schließen, die von Cyberkriminellen ausgenutzt werden können.
4. Strengere Durchsetzung und höhere Strafen
Im Gegensatz zur ursprünglichen NIS-Richtlinie basiert NIS-2 weniger auf Freiwilligkeit und sieht finanzielle Sanktionen vor, die denen der DSGVO und der DORA ähneln. Die Richtlinie führt strengere Durchsetzungsmechanismen ein. Die Mitgliedstaaten müssen klare nationale Cybersicherheitsbehörden einrichten, die befugt sind, Geldbußen und Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen die Richtlinie verstoßen. Die Strafen können hoch ausfallen – bis zu 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens – und unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten Cybersicherheitsstandards. Auch Führungskräfte der C-Ebene, die die Richtlinie nicht einhalten, müssen mit Konsequenzen rechnen.
5. Verstärkte Zusammenarbeit
NIS-2 fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Durch die Stärkung der gemeinsamen Reaktion der EU auf Cyberbedrohungen stellt die Richtlinie sicher, dass die Mitgliedstaaten bewährte Verfahren austauschen, gemeinsame Cybersicherheitsübungen durchführen und schnell auf Vorfälle reagieren können, die mehrere Länder betreffen.