Wie wirkt sich die verschärfte Regulierung auf die Cybersicherheit in der EU aus - und was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Jason Koestenblatt
Manager, Content Marketing
27. November 2024
In unserer zunehmend vernetzten Welt gewinnt Cybersicherheit an Bedeutung. Angesichts immer raffinierterer und häufiger auftretender Cyberangriffe verstärken Regierungen weltweit ihre Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und sensibler Daten. Die EU reagiert mit der NIS2-Richtlinie - ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in allen Mitgliedsstaaten.
OneTrust sieht NIS2 als wichtigen Meilenstein für den Schutz kritischer Sektoren, auf die sich Verbraucher täglich verlassen.
Doch was genau verbirgt sich hinter NIS2 - und warum ist sie für Unternehmen, Behörden und Bürger gleichermaßen relevant?
Die NIS2-Richtlinie („Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen“) ist eine überarbeitete EU-Rechtsvorschrift zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie wurde 2022 verabschiedet und baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 auf. NIS2 verfolgt einen umfassenderen und strengeren Ansatz, der mehrere Sektoren abdeckt, darunter kritische Infrastrukturen, den Energie- und Gesundheitssektor sowie die Finanzbranche.
Das Ziel: Ein widerstandsfähigeres digitales Umfeld in Europa durch klare Vorgaben für das Cybersicherheitsmanagement, die Meldung von Vorfällen, das Risikomanagement und die internationale Zusammenarbeit.
Mit NIS2 hat sich der Kreis der betroffenen Unternehmen gegenüber der ursprünglichen NIS-Richtlinie erheblich erweitert. Die neuen Anforderungen betreffen nun eine größere Anzahl von Sektoren und Akteuren. Dazu gehören:
Auch Lieferketten stehen im Fokus: Unternehmen müssen sicherstellen, dass nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Partner und Dienstleister hohe Cybersicherheitsstandards erfüllen.
Die NIS2-Richtlinie schafft einen umfassenden Rahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit in ganz Europa. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören:
NIS2 fordert von Unternehmen einen risikobasierten Ansatz für die Cybersicherheit. Dies beinhaltet die systematische Identifizierung, Bewertung und Minderung von Risiken. Von den Unternehmen wird auch erwartet, dass sie klare interne Governance-Strukturen für das Management der Cybersicherheit einrichten und Vorfallreaktionspläne implementieren, um Verstöße schnell zu beheben, wenn sie auftreten.
NIS2 verschärft die Meldepflichten bei Cybersicherheitsvorfällen. Unternehmen müssen schwerwiegende Sicherheitsvorfälle nun innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden melden. Diese schnelle Meldung ist unerlässlich, damit Bedrohungen frühzeitig erkannt und abgewehrt werden können, bevor sie weitreichenden Schaden anrichten.
Die Richtlinie misst der Sicherung der Lieferketten große Bedeutung bei. Angesichts der zunehmenden Komplexität und Interdependenz globaler Lieferketten fordert NIS2 von Unternehmen, die Cybersicherheitsrisiken von Drittanbietern und Partnern zu bewerten und zu managen. Ziel ist es, die oft übersehenen Schwachstellen in der Lieferkette zu schließen, die von Cyberkriminellen ausgenutzt werden können.
Im Gegensatz zur ursprünglichen NIS-Richtlinie basiert NIS2 weniger auf Freiwilligkeit und sieht finanzielle Sanktionen vor, die denen der DSGVO und der DORA ähneln. Die Richtlinie führt strengere Durchsetzungsmechanismen ein. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Cybersicherheitsbehörden einrichten, die befugt sind, Geldbußen und Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen die Richtlinie verstoßen. Die Strafen können hoch ausfallen – bis zu 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens – und unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten Cybersicherheitsstandards. Auch Führungskräfte, die gegen die Richtlinie verstoßen, müssen mit Konsequenzen rechnen.
NIS2 fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Durch die Stärkung der gemeinsamen Reaktion der EU auf Cyberbedrohungen stellt die Richtlinie sicher, dass die Mitgliedstaaten bewährte Verfahren austauschen, gemeinsame Cybersicherheitsübungen durchführen und schnell auf Vorfälle reagieren können, die mehrere Länder betreffen.
Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran - und damit auch die Methoden der Cyberkriminellen. Von Erpressungstrojanern, die Kliniken lahmlegen, bis zum groß angelegten Datendiebstahl bei Behörden - Cyberangriffe bedrohen kritische Infrastrukturen und ganze Wirtschaftszweige. NIS2 begegnet dieser Gefahr mit strengeren Sicherheitsauflagen und fördert eine vorausschauende Cybersicherheitsstrategie in Unternehmen.
Darüber hinaus trägt NIS2 zur Standardisierung von Cybersicherheitspraktiken in der gesamten EU bei. Angesichts des unterschiedlichen digitalen Reifegrads der Mitgliedstaaten sind einheitliche Standards unerlässlich, um sicherzustellen, dass kein Land zurückbleibt. Diese Harmonisierung verringert die Risiken fragmentierter Ansätze und erleichtert die koordinierte Abwehr grenzüberschreitender Cyberangriffe.
Mit dem Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie stehen Unternehmen in der gesamten Union vor der Aufgabe, ihre Cybersicherheitsstrategien an die neuen Anforderungen anzupassen. Die Richtlinie macht deutlich: Cybersicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Verpflichtung. Unternehmen müssen in Technologien, Schulungen und Prozesse investieren, um ihre Netzwerke und Daten langfristig vor den stetig wachsenden Cyberbedrohungen zu schützen.
In einer Zeit, in der die digitale Transformation höchste Priorität hat, stellt NIS2 sicher, dass Europa auf einer soliden Grundlage der Cybersicherheit voranschreitet. Die Richtlinie ist weit mehr als ein Rechtsrahmen - sie ist ein Aufruf an die Unternehmen, ihre Abwehrkräfte zu stärken, ihre digitale Infrastruktur zu sichern und aktiv zu einer sichereren und widerstandsfähigeren digitalen Zukunft Europas beizutragen.
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